Trauercafé und Trauergruppe

Trauer miteinander teilen, einen Ort haben, an dem Sie darüber reden und sich mit Menschen in derselben Situation austauschen können. Dieser Austausch kann helfen, gemeinsam Wege zu finden, mit der Trauer umzugehen.

Das monatliche Trauercafé kann eine solche Möglichkeit bieten. Es findet statt in Klosterstr. 13 in Germersheim jeweils von 15.00 bis 16.30 Uhr. Der nächste Termin: 06.06.2024.

Die „Offene Trauergruppe Wörth“ trifft sich 14-tägig um 19.00 Uhr in der Friedenskirche. Die nächsten Termine: 12.06. / 26.06.

Verantwortlich ist Pfarrerin Vera Ettinger, die gemeinsam mit Renate Walch, Referentin für Gemeinwesenarbeit im Dekanat Germersheim, die Gruppen leitet und begleitet. Die beiden werden von Janina Kammlott unterstützt. Sie ist ehrenamtliche Mitarbeiterin und ausgebildete Hospizbegleiterin.

Kontakt: Pfarrerin Vera Ettinger, Seelsorgerin mit Schwerpunkt Begleitung von Trauernden
Mobil:  0157-368 179 96 ; mail:  trauer@gpd-ger.de

Fragen rund um Tod und Trauer

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden! Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine besonderen Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Besprechen Sie sich mit ihrem Pfarrer hinsichtlich der Gestaltung und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.

Kann jemand, der nicht (mehr) der Kirche angehörte, kirchlich beerdigt werden?

Im Normalfall nicht. Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er unter anderem auch auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diese Willensäußerung sollte aus Respekt vor dem Verstorbenen respektiert und nicht posthum ignoriert werden. Nur in sehr speziellen Fällen, die sich meist an einer außergewöhnlichen seelsorgerlichen Situation festmachen, kann es von dieser Praxis eine Ausnahme geben. Dies muss von dem / der zuständigen Pfarrer / Pfarrerin verantwortet werden.
Falls keine kirchliche Bestattung stattfinden kann, haben die Angehörigen die Möglichkeit, eine Trauerfeier durch einen freier Beerdigungsredner gestalten zu lassen. Die dann anfallenden Kosten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt. Diese Bestattung gilt nicht als kirchliche Bestattung.
Falls Sie als trauernde Angehörige von verstorbenen Ausgetretenen für sich selbst seelsorgerlichen Beistand wünschen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren zuständigen Pfarrer wenden, unabhängig davon, ob Sie Kirchenmitglied sind oder nicht.

Gibt es eine ökumenische Bestattung?

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel innerhalb der eigenen Konfession. Ausnahmen können mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

Kann jemand, der Selbsttötung begangen hat, kirchlich bestattet werden?

Selbstverständlich. Eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund (mehr) für eine kirchliche Bestattung. Gerade für die Angehörigen wird sie womöglich besonders wichtig.

Was ist eine Aussegnung?

Nach alter Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. Der Pfarrer sprach über dem aufgebahrten Verstorbenen einen Segen. Für das Abschiednehmen der Angehörigen kann dies ein ganz wichtiger Moment sein.
In manchen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Ansonsten findet die Aussegnung heute normalerweise nach der Grablegung statt.
Falls sie bezüglich der Aussegnung Fragen oder Wünsche haben, wenden Sie sich an ihren zuständigen Pfarrer.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

Von Seiten der Kirche gibt es da keine prinzipiellen Probleme. Maßgeblich sind jedoch die Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen; sie legen fest, ob auch Bestattungen Auswärtiger zugelassen werden.

Was kostet eine Beerdigung?

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der kommunalen Friedhofskapelle und die Inanspruchnahme eines/r  Organisten/in hinzukommen. Auch für den Dienst der Kirchendienerin beim Ausläuten und dem Beerdigungsgeläut fallen Kosten an. Der Dienst des Pfarrers ist selbstverständlich kostenlos.

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?

Bei einer Trauerfeier muss selbstverständlich nicht unbedingt gesungen werden, dennoch kann der Gesang hilfreich sein, indem er dem Schmerz der Trauer einen Ausdruck verleiht; auch vermögen Lieder den trauernden Angehörigen Trost zu spenden. 
Eine Alternative ist, neben dem Gesang durch den/r Organisten/in ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen oder Musikstücke einzuspielen.